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Austria Presse Agentur (APA) unterdrückt Berichterstattung

Aufgrund Interventionen von hohen Justizbeamten und des Promi-Gutachters Prof. Dr. Reinhard Haller, unterdrückt die Austria Presse Agentur seit den 30.7.2009 - trotz vorliegender und konkreter Fakten - nachstehenden Pressemitteilung im Zusammenhang des Langzeit-Häftlings Juan Carlos Bresofsky-Chmelir (siehe Befangenheit der Justiz http://pressemitteilung.ws/node/164670 ).

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PRESSEMITTEILUNG

Von: GGGV - Gerichtsgutachten Geschädigten Verband [gerichtsgutachten@me.com] Gesendet: Donnerstag, 30. Juli 2009 12:09
An: 'chefredaktion@apa.at',Cc: 'chronik@apa.at'; 'innenpolitik@apa.at'; 'vorarlberg@apa.at' Betreff: Langzeit-Häftling verklagt Gerichtsgutachter Reinhard Haller

Langzeit-Häftling verklagt Gerichtsgutachter Reinhard Haller
Schadenersatzklage des Strafgefangenen Juan Carlos Chmelir gegen den Vorarlberger Psychiater für jeden Tag den er wegen Hallers „falschem Gutachten“ länger im Gefängnis sitzt.

Der 1979 zu lebenslänglicher Haft verurteilte und in der Justizanstalt Graz-Karlau eingesperrte Juan Carlos Chmelir hat dem Salzburger Rechtsanwalt Helmut Schott einen Klagsauftrag gegen den Vorarlberger Psychiater und Gerichtsgutachter Reinhard Haller erteilt. Chmelir wirft Haller vor, dass dessen Gutachten, aufgrund dessen ihm die bedingte Entlassung verweigert wird, schwere Mängel aufweist. „Der Gutachter haftet für die Richtigkeit seines Gutachtens. Wenn es schwerste Bedenken gegenüber der Qualität dieses Gutachtens gibt, muss man den Gutachter einfach verklagen“, wird Rechtsanwalt Schott in der morgen erscheinenden Wochenzeitung „DIE FURCHE“ zitiert.

Die fachliche Expertise, dass das Haller-Gutachten mangelhaft ist, stammt vom Innsbrucker Neuropsychologen Klaus Burtscher. Der sagt im Interview mit der FURCHE, dass Haller beim Gutachten über Chmelir „völlig veraltete“ und „schon lange nicht mehr dem Stand der Wissenschaft entsprechende Untersuchungsmethoden“ angewendet hat. Der von Haller durchgeführte „Baumzeichnung-Test“ tauge nur dazu, die zeichnerischen Fähigkeiten eines Probanden zu untersuchen, sage aber nichts über dessen Persönlichkeit aus. Dieser Test, genauso wie der von Haller bei Chmelir ebenfalls angewandte „Wartegg-Zeichen-Test“, dürften nicht einmal mehr bei Berufseignungs-Tests durchgeführt werden, sagt Burtscher.
Haller sei laut Burtscher den vom österreichischen Gesundheitsministerium vorgeschriebenen Gutachterrichtlinien verpflichtet. Das über Chmelir erstellte Gutachten, sagt Burtscher, werde „diesen Richtlinien in keinem Fall gerecht“. Dass Haller für das Gutachten über Chmelir auch frühere Untersuchungsergebnisse des wegen seiner Nazi-Vergangenheit umstrittenen Arztes Heinrich Gross herangezogen hat, hält Burtscher ebenfalls für zweifelhaft: „Gross' Urteil über Chmelir, den Sohn eines Halbjuden, wird man eine spezifische Befangenheit nicht absprechen können.“ Zusammenfassend nennt Burtscher das Haller-Gutachten einen „Kunstfehler“.

Von der FURCHE mit diesen Vorwürfen konfrontiert, beruft sich Reinhard Haller auf seine Schweigepflicht. Das Gutachten habe er jedenfalls „nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt“. Insgesamt gebe es 12.000 Tests, sagt Haller, und der Gutachter wählt aus, welchen er für geeignet hält bzw. mit welchem er am besten vertraut ist. Und zur Klagsdrohung meint der Psychiater, dass nicht der Gutachter hafte, sondern eine Amtshaftung besteht, „also kann nur das Gericht verklagt werden“. Außerdem sagt Haller, dass „die Richter entscheiden, wir haben ja keine Sachverständigen-Justiz“.

Rechtsanwalt Helmut Schott widerspricht: „Ein Gutachter ist keine Hoheitsperson, sondern überprüfbar. Denn mit einem falschen Gutachten wird ja das Gericht getäuscht. Und aktuell gibt es bereits sieben Fälle, in denen Verfahren gegen Gutachten von Professor Haller laufen bzw. in nächster Zeit gerichtsanhängig werden.“

Rückfragen an: GGGV (Gerichtsgutachtengeschädigtenverband)
RA Dr. Helmut Schott, Nonntaler Hauptstrasse 46 a, 5020 Salzburg, 0664 142 7667

Aktuelle Ausgabe der Furche:
Schlechte Zeichner bleiben hinter Gittern
Dem Promi-Psychiater Reinhard Haller werden veraltete Gutachten-Tests vorgeworfen. Jetzt klagt ein Langzeit-Häftling.
Von Wolfgang Machreich

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Es bewahrheitet sich in Österreich immer wieder, dass die staatlichen und zum Teil auch die privaten Medien von stetiger Einmischung und Interventionen von Seiten der österreichischen Beamtenschaft und Promis-Bürger kontrolliert und beherrscht werden, ähnlich wie in der Ex-DDR. Kritische Berichterstattung gegen sie ist unerwünscht und dementsprechend fügen sich die Medien, zumal sie zum Teil auch von den staatlichen Subventionen leben und somit auch in Abhängigkeitsverhältnis.

Die teils schon dekadente und abgehobene Oberklasse-Gesellschaft in Österreich, die auf Kosten der Normalbürger zunehmend reicher und korrupter wird, richtet es sich in Österreich nach belieben, weil die öffentliche Kontrolle versagt.

Gut das es Bürgerforums-Journalismus im Internet gibt – diese lassen sich nicht korrumpieren und schreiben und sprechen vieles aus, was von der Oberklasse verschwiegen, verleugnet und vertuscht werden sollte. Denn Beamten-Journalismus in einem Staat, die in Wirklichkeit von einem Beamten-Schattenkabinett reagiert wird, wie es in Österreich der Fall ist, ist das schlimmste, was den Normalbürger passieren kann.

 

 

 

 

SS-Methoden des Staates samt der Psychiatrie in Kumpanei mit den Medien nicht nur in der BRD, sondern bekanntermaßen auch in Österreich. Anders als in der BRD gibt es in Österreich aber auch noch Anwälte und Medien, die den Mund aufmachen. Der untenn dargelegte Fall des Juan Carlos Bresofsky-Chmelir  ist dennoch ein absolut nicht hinehmbarer Skandal, mit wir, United Anarchists, uns jedenfalls noch näher befassen werden.  Leuten wie dem "Gutachter" Prof. Dr. Reinhard Haller und seinen Kumpanen muss das Handwerk gelegt werden.     Lünen, den 05. August 2009, Winfried Sobottka, United Anarchists